Nur ein Beispiel — ein Ausgangspunkt für die Prüfung im Beschaffungsprozess. Keine Rechtsberatung; die endgültigen Bedingungen werden im ausgeführten Auftrag festgelegt und sollten von Ihrer Rechtsabteilung geprüft werden.
1. Parteien & Geltungsbereich
Diese Softwarelizenzvereinbarung besteht zwischen der Novara Consulting Group („Lizenzgeber“) und der erwerbenden Organisation („Lizenznehmer“). Sie umfasst die Nutzung der im Auftrag genannten Novara-Anwendung(en) (die „Software“) durch den Lizenznehmer.
2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf bis zu der im Auftrag angegebenen Anzahl von Geräten/Plätzen, für die Lizenzlaufzeit (unbefristet oder eine festgelegte Anzahl von Jahren), zur internen programmatischen Nutzung durch den Lizenznehmer im Dienst seiner Klient:innen.
3. Nutzungskontingent
Cloud-unterstützte Funktionen verbrauchen Nutzungskontingente aus dem im Auftrag festgelegten Kontingent. Die Kontingente werden organisationsweit zusammengefasst. Zusätzliche Kontingente („Aufstockungspakete“) können erworben werden. Nutzungsbegrenzungen können gemäß den Angaben im Auftrag gelten.
4. Support & Schulung
Technischer Support sowie Mitarbeiterschulung/-einführung werden bereitgestellt, sofern sie als separate Posten erworben wurden, gemäß den im Auftrag beschriebenen Serviceleistungen.
5. Konformität mit Barrierefreiheitsstandards
Die Software ist so konzipiert, dass sie Section 508 und WCAG 2.1 Level AA entspricht. Ein VPAT/Accessibility Conformance Report ist auf Anfrage erhältlich.
6. Daten & Datenschutz
Der Lizenzgeber verarbeitet Daten nach Möglichkeit auf dem Gerät und verkauft keine personenbezogenen Daten. Dokumentation zur Datenverarbeitung ist verfügbar, um die Datenschutz-/Sicherheitsprüfung des Lizenznehmers zu unterstützen.
7. Laufzeit & Kündigung
Die Lizenz gilt für die auf der Bestellung angegebene Laufzeit. Beide Parteien können bei nicht behobener wesentlicher Vertragsverletzung kündigen. Bei Kündigung stellt der Lizenznehmer die Nutzung ein; unbefristete Lizenzen bleiben bestehen, außer bei Kündigung wegen Vertragsverletzung.
8. Gewährleistung & Haftung
Die Software wird zu den in der Bestellung genannten Bedingungen bereitgestellt; die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist wie dort dargelegt begrenzt. Nichts schränkt eine Haftung ein, die gesetzlich nicht begrenzt werden kann.
9. Preise & Zahlung
Gebühren, Laufzeit, Nutzerplätze und Guthabenzuteilung richten sich nach der Bestellung/dem Angebot. Zahlungsbedingungen und Beschaffungswege für den öffentlichen Sektor können berücksichtigt werden.
10. Anwendbares Recht
Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach der Bestellung.